Informationsfreiheit: Voraussetzung für Meinungs- und Pressefreiheit

Wie die Einschränkung der journalistischen Freiheit zur beschränkten Meinungsbildung in der Gesellschaft führt. Von Christian Deppe.

Autor: Christian Deppe. Dieser Beitrag wurde mit dem Pareto-Client geschrieben. Sie finden alle Texte der Friedenstaube und weitere Texte zum Thema Frieden hier. Die neuesten Pareto-Artikel finden Sie auch in unserem Telegram-Kanal.

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Die Verfolgung von Julian Assange war ein Angriff auf die Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit. Auf die Verbannung von Assange in eine Zelle folgte die Verbannung von Information über den Corona-Komplex und den russischen Krieg aus der Öffentlichkeit.

Die vollständige Information zu wesentlichen Themen und Politikfeldern ist weitgehend nur im digitalen Raum zu finden. Der Erhalt von Frieden und Freiheit und die Demokratisierung der politischen Institutionen und Strukturen sind von der Informationsfreiheit abhängig. Der Erhalt von Frieden und Freiheit und die Demokratisierung der politischen Institutionen und Strukturen sind auf die Freiheit der Information angewiesen.

Assanges Impuls

Als Julian Assange am 11. April 2019 aus der ecuadorianischen Botschaft entführt und in Haft genommen wurde, formierte sich eine weltweite Protestbewegung, wurden Demonstrationen organisiert und bis zu seiner Freilassung Mitte 2024 regelmäßig Mahnwachen abgehalten. In den mehr als fünf Jahren seiner Haft in einem englischen Hochsicherheitsgefängnis wurde bewusst: Assange ist ein politischer Gefangener, er ist der politische Gefangene des Westens. Der Protest gegen die Inhaftierung Assanges setzte sich für die Presse- und Meinungsfreiheit ein.

Als Anfang 2020 die Organisation einer Gesundheitskrise Fahrt aufnahm und zwei Jahre darauf Russland die Ukraine angriff, machte der massive Einsatz von Propaganda, Geheimhaltung und Diskriminierung zur Durchsetzung der Corona-Politik und zur Legitimierung der Einmischung des Westens in den östlichen Konflikt bewusst: Assanges Gefangennahme war nicht ein Angriff auf ihn allein, auf eine Person, und sie zielte nicht nur auf die Freiheit der Presse. Mit Assange war vielmehr die Informationsfreiheit selbst aufs Korn genommen worden; die Gefangennahme Assanges war ein gegen die Informationsfreiheit gerichteter Angriff. Die Menschen im Protest für Assange und gegen die Corona-Politik erkannten, dass sie in eigenem Namen auf den Straßen sind, dass sie für sich, für ihr Recht auf Information kämpfen.

Aus einem Berliner Flugblatt im Sommer 2023:

„Mit der Publikation der Kriegsverbrechen des US-Militärs im Irak hat Assange seine journalistische Pflicht erfüllt, die Informationen zu verbreiten, die erforderlich waren, damit wir ein Bild von der Politik der USA, dem engen Verbündeten der BRD, gewinnen konnten. Die fortgesetzte Verletzung der Rechte Assanges durch seine widerrechtliche Inhaftierung ist eine Verletzung der Rechte des Journalismus und der Redefreiheit. Unser Recht und unsere Informationsfreiheit – die Freiheit, uns eine Meinung zu bilden – werden seit Jahren beschnitten. Solange Assange gefangen ist, sind die Presse-, die Informations- und die Redefreiheit suspendiert.“

(Hervorhebungen im Original)

Die nächste Stufe der Zensur

Die Sanktionen der EU gegen Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Dogru rufen dies erneut ins Bewusstsein. Die Sanktionen verletzen die Meinungs- und Pressefreiheit. Journalisten arbeiten aber nicht für sich, sondern für ihre Leser und Hörer: Von den Sanktionen, die darauf abzielen, ihre Arbeit und die Vermittlung ihrer Ergebnisse an die Rezipienten zu verhindern, sind daher nicht allein die Journalisten betroffen. Die Sanktionen stellen – aus der Perspektive der Bürger: vor allem – eine Verletzung ihrer Informationsfreiheit dar. Sie schränken mithin die elementare Voraussetzung der politischen Willensbildung einer Gesellschaft, die Befähigung zur Meinungs- und Urteilsbildung, ein. Sie treffen alle Bürger, die tatsächlichen wie die potentiellen Rezipienten der drei Sanktionierten, und verletzen damit Artikel 5,1 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Das Recht auf „Unterrichtung“, auf Information, ist ein Grundrecht. Artikel 5,1 macht unmittelbar augenfällig: Die Sanktionen sind, weil sie die grundgesetzlich verbürgte Informationsfreiheit einschränken, rechtswidrig. Sie verletzen das Grundgesetz.

Das Informationsfreiheitsgesetz – es trat vor fast genau 20 Jahren, am 1. Januar 2006, in Kraft – führte Artikel 5 GG in die Amtsstuben ein. Es räumt den Informationsanspruch der Bürger auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten ein, zugleich jedoch erklärt es die Zurückweisung des Anspruchs unter Zuhilfenahme pauschaler, vager Allerweltsbegründungen für zulässig (§3, 1 IFG). Die Bestimmungen zur Einschränkung des Anspruchs zeigen, worauf die aktuellen Sanktionen abzielen: Verhinderung von „Unterrichtung“, Suspendierung der Informationsfreiheit.

Informationsfreiheit, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit, theoretisch unterscheidbar, sind praktisch untrennbar: Ohne ungehinderte Unterrichtung der Bürger, ohne Zugang zu Quellen und Informationen ist die Ausübung der ebenso grundgesetzlich verbürgten Presse- und Meinungsfreiheit nicht möglich. Ohne vollständige Information ist eine Gesellschaft blind. Sozial, ökonomisch, außen- und innenpolitisch kann sie sich nicht justieren, die Rechtswahrung nicht gewährleisten, Gefährdungen nicht erkennen und Gefahren weder einschätzen noch abwehren. Ohne freie und vollständige Information handeln Staat und Gesellschaft nicht angemessen und geraten in Kriege, permanente Schieflagen und Katastrophen. Zensur, die Einschränkung der drei Freiheiten, bedroht die Gesellschaft im Inneren und ist für die Angriffsziele der Hegemonialkriege des Westens tödlich.


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Zurichtung der Köpfe

Die Vorenthaltung von Information bereitet den Propagandatechniken den Boden und macht die Köpfe anfällig für die Desinformation durch Meinungsagenturen, die Medien und die Politik, für Denunziation durch Mobilisierung des Reiz-Reaktion-Reflexes, wie er in Jahrzehnten von der Werbeindustrie mithilfe von emotional aufgeladenen Logos, Markennamen und Bildern eingeschliffen wurde. Vom Behaviourismus angeleitet, setzen Warenwerbung und politische Propaganda auf die Vertreibung aus dem Innenleben, in dem Reflexion und Distanzierung aufkommen könnten. Die Stempelung mit Wortbrandzeichen, das Markieren von Information, Kritik und Opposition als abwegig, schädlich und feindlich nutzt die in der Warenwelt trainierte Empfänglichkeit für Signale und Zeichen zur Stimulation von Diskriminierung, Ächtung und Verfolgung. Bannworte sollen noch die Rudimente von Aufklärung und Kritik aus der Öffentlichkeit verstoßen. Wer den Finger dann noch hebt und Fragen stellt, muss um seine ökonomische und soziale Existenz fürchten oder, abgeholt zu werden.

Erst die Aufhebung der Informationsfreiheit macht die Diskreditierung von Aufklärung und Kritik als Desinformation möglich. Geheimhaltung – die Verbergung von Information – , und Verunglimpfung – die Abwertung von Personen, Gedanken und Orientierungen – sind zwei Werkzeuge im Instrumentenkasten zur Durchsetzung der Desinformation durch den polit-medialen Komplex. Dieser sein Kampfbegriff richtet sich gegen ihn selbst, wie auch die Rede von der „Delegitimierung des Staates“. Denn die betreiben die herrschende Klasse und ihre Repräsentanten mit der Vereinnahmung des Staates durch Konzerne und Korporationen längst selbst – und nicht nur rhetorisch.

Raus aus der Blase

In den Diskussionen der kritischen Foren und Veranstaltungen wird immer wieder die Frage: „Was tun?“ gestellt, was tun, um das Recht auf Information durchzusetzen? Im Internet betreiben alternative Blogs, Portale und Kanäle die Entlarvung der Propaganda der regierenden Klasse und die Vervollständigung der Information. Im digitalen Raum ist Informationsfreiheit wahrnehmbar. Die Crux ist: Unterrichtung durch Netzbotschaften muss eigens gesucht werden, sie setzt bereits Interesse und Information voraus. Die brennende Frage ist, wie die alternativen Medien die Informationsfreiheit für alle Bürger herstellen wollen, und das heißt, auf welchen Wegen sie die Öffentlichkeit des digitalen Raums erweitern können. Die Frage lautet: Wie gelangt vollständige Information zu – potentiell – allen Menschen?

Denn wenn das nicht gelingt, bleibt vollständige Information auf den Kreis weniger beschränkt, und von wenigen ist auch zu reden, wenn sie nach einigen hunderttausend oder gar Millionen zählen mögen. Es bleibt dann beim Appell im Konjunktiv und ohne Adressaten: „Man müsste . . . , es sollte . . .“, bei Empörung über die Medien und bei der Schelte der Bürger für ihre Apathie und ihr Schweigen. Die Schelte ist in Anbetracht der inzwischen verfügbaren detaillierten Forschungsergebnisse der Kommunikations- und Medienwissenschaft nicht nachvollziehbar, ignoriert sie doch die Erkenntnisse über die Tiefenwirkung der Zurichtung der Köpfe und Seelen durch Werbung und Desinformation. Bürgerbashing verstellt den Blick auf die in Anbetracht dessen ungeheure Aufgabe, die Informationsfreiheit nicht nur für diejenigen zu behaupten, die sie schon wahrnehmen, sondern sie für potentiell Alle allererst zu gewinnen. Denn ohnedem steht die digitale Freiheit selbst in der Gefahr, eingeschränkt oder ganz aufgehoben zu werden. Der Plan dazu ist schon formuliert, die Technik macht es möglich.

„Die meisten Kriege im zwanzigsten Jahrhundert begannen als Ergebnis von Lügen, die von der Mainstream-Presse verstärkt und verbreitet wurden“

So ein bekanntes Diktum von Assange.

Die Teilhabe aller an der Informationsfreiheit kann die Kraft entwickeln, die notwendig ist, um der medialen Deutungsmacht entgegenzutreten und die Deutungshoheit der polit-medialen Kaste zu brechen. Die Entlarvung ihrer Propaganda als Desinformation wird wirksam erst dann, wenn sie die Öffentlichkeit jenseits des Internets erreicht. Die Durchsetzung des Rechts auf Information und die Informationsfreiheit für Alle sichern die Rede- und die Pressefreiheit und können Kriege verhindern helfen. Dafür muss der analoge Raum gewonnen werden.

Menschenleben

Es ist ganz einfach:

„Meinungsfreiheit ist eine Farce, wenn die Information über die Tatsachen nicht garantiert ist.“

(Hannah Arendt, Wahrheit und Politik, 1963).

Von Arendts Nüchternheit lässt sich lernen: Die in den Gremien zur Aufarbeitung des Corona-Komplexes von den Kritikern vorgelegten Zahlen der Statistik stellen die Corona-Erzählung infrage. Zahlen zählen, nicht Erzählungen, Bilder und Wortmarken. Es gilt, die Rhetorik der Desinformation zu durchschauen und die Sprache von den Formeln und Klingelzeichen der Propaganda freizuhalten.

Dass „Information über die Tatsachen“ nicht garantiert ist, wurde spätestens Anfang 2020 offensichtlich, als die Dissidenten zu und die Informationen über „Corona“ aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen und von der Politik und einer militanten Medienmaschine Kampagnen gestartet wurden, die darauf abzielten, der Informationsfreiheit den Garaus zu machen und die Menschen in die Nadel zu jagen. Historiker und Epidemiologen werden zu ermitteln haben, wie viele Menschenleben die Behinderung von Information über ein Virus und seine Abwehr gekostet hat.

Die EU hat aktuell ein weiteres Instrument zur Unterbindung von Information in der Pipeline, den „Demokratieschild“, der den Kriegstreibern in die Hände spielt. Damit die nicht abermals junge Menschen mit bunten Bildern und einladenden Sprüchen fangen und zum Töten und Sterben in die Panzer und Schützengräben treiben, ist der friedliche Kampf um die Informationsfreiheit zu führen. Die inzwischen amtliche Unzufriedenheit eines großen Teils der Bürger mit den ÖRR ruft nach Angeboten und Alternativen.


Über den Autor:

Christian Deppe ist seit 5 Jahren Neu-Berliner, hat Germanistik und Philosophie studiert und als Zahnarzt gearbeitet. Platon, Flaubert, Karl Kraus und Darren McGarvey haben ihn belehrt; Albrecht Müller hat ihm geholfen, den Kopf über Wasser zu halten. Ernst Friedrichs ‚Krieg dem Kriege‘ und General Butlers ‚Zur Hölle mit dem Krieg‘ haben ihn zum Visionär werden lassen.

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