Darf der Staat Artikel 20 GG vernichten? In der aktuellen Pressemitteilung geht es um:Der Künstler Ralph Boes zieht vor das Bundesverfassungsgericht.Ein Kunstwerk zur Verfassung soll vernichtet werden.
Der Berliner Sozial-Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Grund: Behörden wollen sein Kunstwerk, eine Buchenstele mit dem per Hand eingeschnitzten und vergoldeten Artikel 20 des Grundgesetzes, vernichten!
Boes spricht von einem Vorgang, der den Kern der Demokratie berührt: “Kunst nimmt ja oft vorweg, was später in der Wirklichkeit geschieht. Denken wir nur an Orwells 1984. Wenn jetzt der Artikel 20 GG vernichtet wird, handelt es sich um ein Realbild zum Zustand unserer Republik”, sagt Boes.
Kunstvernichtung ist die Verletzung von:
- Freiheit der Kunst (Artikel 5, Absatz 3, Satz 1 GG),
- den Rechten des Künstler (Artikel 2, Absatz 1 GG)
- aber auch der Würde des Kunstwerkes
-
und hier, da es sich um ein Kunstwerk zu den Idealen des Grundgesetzes handelt auch die Würde der Bundesrepublik selbst (!)
📌 Hier geht’s zur Pressemitteilung:
https://deine-verfassung.de/akt13/Pressemitteilung.pdf