Ein Ansatz, wie die Blockade in der Friedensbewegung überwunden werden kann. Von Bernd Schoepe. (Teil 2/4)
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Endlich Frieden
3. These
„Die“ Friedensbewegung ist selbst Opfer eines historisch verkürzten und verzerrten Antifaschismus-Begriffs geworden und zieht bewegungspolitisch die falschen Schlüsse daraus. Dieser deformierte Antifaschismus-Begriff wird heute als repressives Instrument inflationär im Meinungskampf missbraucht. Er dient der ideologischen und interessegeleiteten Ausgrenzung des politischen Gegners. Nahezu jede unbequem erscheinende Kritik kann und soll mittlerweile, losgelöst vom konkreten Inhalt, auf diese Weise diskreditiert werden. Der Begriff wird dadurch entleert, verharmlost, gewissermaßen seiner historischen Würde beraubt.
Mit anderen Worten: Der Antifaschismus „der“ Friedensbewegung hätte sich nicht im Ausschluss friedenswilliger und auf einen Ausgleich mit Russland bedachter AfD-Wählern und Sympathisanten zu erweisen, sondern in der lauten und konzessionslosen Verurteilung des Bandera-Faschismus, den die Ukraine verherrlicht. Der Bandera-Faschismus ist spätestens seit dem Maidan-Putsch 2014 als legendenhafte Erzählung der nationalen ukrainischen Identität und Unabhängigkeit wiederauferstanden. Er stellt das schauerliche Legitimationsnarrativ eines Regimes dar, das sich seitdem immer weiter von demokratischen Standards und der Beachtung der Menschenrechte entfernt hat – ohne dass seine westlichen Verbündeten sich je groß daran gestört hätten. Das zeigt, dass es in dem Ukraine-Konflikt zuletzt und am allerwenigsten um die Interessen und Bedürfnisse der Ukrainer geht. Das Regime hat sich schließlich selbst in die Abhängigkeit bewaffneter nazistischen Banden begeben, von denen das Asow-Regiment das bekannteste ist. Trotzdem wird die faschistoide (und korrupte) Ukraine von der deutschen Regierung weiter vorbehaltlos unterstützt, und die unbeliebtesten Regierungschefs West-Europas, Starmer, Macron und Merz setzen coûte-que-coûte alles daran, den Sieg dieses failed state gegen Russland doch noch zu ermöglichen. Wohlgemerkt, den Sieg im Krieg gegen Russland, das von Nazi-Deutschland überfallen, in einem „Vernichtungsfeldzug“ verwüstet wurde. Ein Land, das den weitaus größten Anteil an der Befreiung Deutschlands vom Hitler-Faschismus hatte und mit 27 Millionen Toten den höchsten Blutzoll des Zweiten Weltkrieges entrichten musste.
Die Friedensbewegung geht in ihrem „Kampf gegen rechts“ noch immer vom althergebrachten Rechts-Links-Schema aus, obwohl die politische Realität das Schema längst ad absurdum geführt hat. Das zeigt die folgenreiche Transformation der Altparteien zu Exponenten der „extremisierten Mitte“, deren Extremismus sich nicht nur in dem verhängnisvollen Aufrüstungs- und Kriegskurs nach außen, sondern als Deindustrialisierung, sozialer Kahlschlag und Verlust an Liberalität und offener Debattenkultur auch im Inneren zunehmend besorgniserregend manifestiert. Die grassierende Cancel Culture schwingt öffentlich immer unverhohlener die Zensurkeule (9) und trifft damit auch immer mehr Kritiker. Was heute an Aufrüstung, Kriegsvorbereitung, Sozialabbau stattfindet und was wir als Bekämpfung der Meinungsfreiheit und als zunehmende Illiberalität unseres Staates erleben, hätten wir doch wohl noch vor wenigen Jahren als „rechts“ oder „rechtsextrem“ bezeichnet?
Das müsste jedem Freiheits- und Friedensfreund und selbstredend auch der Friedensbewegung größte Sorge bereiten. Gerade bei den evidenzlosen und z.T. völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen in der sogenannten Corona-Pandemie, die den Grundrechteschutz aushebelten, den Gleichheitsgrundsatz sträflich missachteten und die Menschenwürde in eklatanter Weise verletzten, steht mehr als nur der Anfangsverdacht im Raum, dass die wahren Verfassungsfeinde in den Regierungen sitzen. Denn die Politik (im Schulterschluss mit Medien und der Justiz) hat die Grundrechte, die als Abwehrrechte des Bürgers vor einem übergriffig werdenden Staat entstanden sind und nur als Abwehrrechte ihre zivilisierende, befriedende und die Freiheit schützende Kraft entfalten können, zur Disposition gestellt und die massiven „Kollateralschäden“ dafür einfach in Kauf genommen.
Zur Gretchenfrage der alten Friedensbewegung: Ist die AfD „gesichert rechtsextrem“?
Man möchte meinen, dass die oben genannten Punkte stärker beunruhigen müssten als die aus dem stümperhaft zusammengeschusterten geheimen (!) 1100-Seiten-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom Mai 2025 falsch extrahierte Schlussfolgerung, dass die AfD verfassungswidrig sei, weil in ihr „ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis vorherrsche“. Allein auf diesen Vorwurf schnurrt die monströse Materialsammlung in puncto „Verfassungsfeindlichkeit“ letztlich zusammen, alles andere einseitig belastend Zusammengetragene (10) wird mit lediglich dem Stempel „verfassungsschutzrelevant“ gekennzeichnet, d.h. ist verfassungsrechtlich nicht justiziabel. Doch dieses angeblich verfassungsfeindliche Volksverständnis galt bis zum Jahr 2000 (Reform des deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzes) als „Jus Sanguinis“ (Recht des Blutes / Abstammungsprinzip) in der Bundesrepublik. Es war die damalige, Jahrzehnte Bestand habende Rechtsgrundlage „für die Unterscheidung zwischen Staatsbürgern und Nichtbürgern“, bevor es 2000 um Elemente des „Jus Solis“ (Recht des Bodens / Geburtsortprinzip) ergänzt wurde. Eine Forderung der AfD, zurück zum Staatsbürgerschaftsrecht zu gehen, das vor 2000 Gesetzeslage war, ist politisch legitim und bewegt sich im rechtsstaatlichen Rahmen, da die früher geltenden Regelungen selbstverständlich verfassungskonform waren.
Der Jurist und Publizist Wolfgang Bittner hat im Overton Magazin dazu bemerkt, dass die Einschätzung des BfV eine „erstaunliche Fehlleistung“ darstelle und hinzugefügt:
„Eine Unterscheidung zwischen Staatsbürgern und Nichtbürgern ist demnach rechtens, und es ist legal, wenn Staatsbürgern besondere Rechte wie zum Beispiel das Wahlrecht vorbehalten sind. Das gibt es auch in den meisten anderen Ländern, und es ist völkerrechtlich nicht zu beanstanden.“ (11)
Ungeachtet dessen kaut das Juste Milieu der Bundesrepublik auf konstant hohem (bzw. künstlich hoch gehaltenem) Erregungsniveau unablässig die Phrase wieder, die AfD sei „gesichert rechtsextrem“ und eine „Gefahr für unsere Demokratie“. Dass die Mahner und Warner vor der AfD mit ihren Verbotsrufen Hochkonjunktur just zur selben Zeit haben, in welcher geschlossene rechtsextreme Einstellungen in der bundesdeutschen Bevölkerung auf einen neuen Tiefstand gefallen sind (ca. 3,3 Prozent der repräsentativ Befragten, 12), scheint niemanden zu irritieren. Das kann nicht verhindern, dass eine so erhebliche kognitive Dissonanz sich trotzdem objektiv bemerkbar macht. In Ermangelung der Beweise für die tatsächliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD bauen alle, die ein handfestes Interesse daran haben (oder einen moralischen Mehrwert daraus generieren können) an einem Popanz namens AfD. Es darf partout kein realistisches, allein auf Fakten gestütztes Bild der AfD entstehen. Um das auszuschließen, werden seitens der etablierten Parteien sowohl machtpolitische Winkelzüge benutzt als auch inhaltlich konkurrierende Konzepte der AfD, die für eine Demokratie im Meinungskampf selbstverständlich und auf Politikfeldern wie z.B. der Migrationspolitik aus nachvollziehbaren Gründen stark umstritten sind und daher naturgemäß hart aufeinanderprallen, auf eine bestimmte, demokratiewidrige Weise skandalisiert. Nämlich so, dass sie legalistisch und moralistisch in klarer Sanktionierungsabsicht – AfD-Verbot – umgedeutet werden. Nämlich so, dass sie legalistisch und moralistisch in klarer Sanktionierungsabsicht umgedeutet werden. Legalistisch erfolgt die Umdeutung zur Zementierung der eigenen Herrschaft, zur Sicherung und zum Schutz der Pfründe, Privilegien und Erbhöfe in der Alt-Parteien-Oligarchie. Moralistisch wird dies unterstützt durch klare Freund-Feind-Markierungen nach dem Motto: „Wir sind die Guten – ihr seid die Bösen.“ (13)
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Dadurch wird das Spektrum des Sagbaren, der politisch (noch) erlaubten Rede immer weiter eingeengt. Um wenigstens zwei aktuelle Beispiele hierfür zu nennen: Als AfD-Abgeordneter bekommt man inzwischen vom Bundestagspräsidium schon einen Ordnungsruf erteilt, wenn man der Regierung „Inkompetenz“ vorwirft (14). Und der Gründer der Initiative „Bargelderhalt“, Hansjörg Stützle, dessen Bargeldpetition schon über 300.000 Unterschriften bekommen hat, wird trotz des auf seiner Webseite veröffentlichten, gegenteiligen Selbstverständnisses und Menschenbildes, in die rechte Ecke geschoben (15), weil er Bargeld mit Freiheit in Verbindung bringt.
Man muss die AfD nicht mögen (ich mag sie nicht, Sympathien hege ich politisch und persönlich nur für Tino Chrupalla. Den AfD-nahen Max Otte schätze ich und wünschte ihn mir als Bundespräsidenten, allerdings unter einer Bundeskanzlerin Wagenknecht!), um sich gegen diese Kampagnen zu wenden. Deren besonders heikle Seite spricht der Sozialwissenschaftler Günther Roth an, wenn er auf den „zentralen Fehlschluss“ beim Verfassungsschutz-Gutachten hinweist, das auf ein Canceln national-konservativer Positionen durch eine implizite Gleichsetzung von „verfassungsfeindlich“ und „rechts“ bzw. „rechtsextrem“ hinausläuft (16). Roths Resümee: Offensichtlich hätten sich neben den Mainstream-Medien auch „Verwaltung und Justiz in diesem politischen Kampf vereinnahmen lassen.“ Solche Aktivitäten, die die Opposition an die Kandare nimmt, wird, wenn sie anderswo auf der Welt, in von uns ohnehin kritisch beäugten Ländern stattfinden, gerne schon mal mit Worten wie „heimlicher Putsch“ oder „staatsstreichartig“ charakterisiert. (17)
Meiner Meinung nach wäre es an der Zeit, dass die Friedensbewegung die Praktiken und Mechanismen erkennt, die mit dem „Kampf gegen rechts“ ausgerechnet im Namen des Schutzes der Demokratie dazu führen, dass „Meinungsfreiheit, Pluralismus und demokratischer Wettbewerb (…) untergraben werden“ (G. Roth, 18)
Genauso wenig, wie man Wähler und Mitglieder der Parteien, die gerade dafür verantwortlich sind, dass, so der Publizist Markus Langemann, der „Geist der Verfassung unter Druck“ gerate und mit dem „Versuch politische Konkurrenz mit staatlichen Mitteln zu (…) sanktionieren, zu disziplinieren und (…) zu marginalisieren (…) die Demokratie in ihrem Kern beschädigt“ werde (19), zu unerwünschten Personen auf Friedensdemonstrationen erklären sollte, sollte man mit Wählern und Mitgliedern der AfD, weil es sich um eine rechte Partei handele, umgehen. Jedenfalls so lange nicht, so lange sie wie alle anderen auch, bereit sind, sich von Rassismus, Extremismus und allen Formen der Menschenfeindlichkeit zu distanzieren (diese gibt es in jeder Partei). Wenn man sich für Veränderung engagiert, sollte man natürlich auch jede positive, biophile Veränderungsbereitschaft (im Sinne Erich Fromms, 20) unterstützen und ausdrücklich diese Kräfte, die möglicherweise im Dissens zur offiziellen Linie ihrer Partei (oder Teilen davon) stehen, willkommen heißen. Bei der AfD verhält es sich nun aber noch anders als bei den alten Blockparteien. Die AfD wird ja im Unterschied zu CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke gewählt, weil sie den Ukraine-Russland-Konflikt mit diplomatischen Mitteln schnellstmöglich beenden will, weil sie sich für eine Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland und die Instandsetzung der Nordstream-Pipelines ausspricht, damit wieder russisches Gas nach Deutschland geliefert werden kann (21). Das stimmt mit Kernforderungen der Friedensbewegung überein.
Hinzu kommt: „Die Stärke der AfD ist die Schwäche der anderen Parteien“ (22).
Es sollte nicht übersehen werden, dass viele Menschen trotz innerer Widersprüche die „Alternative für Deutschland“ wählen, weil sie sich in den oben genannten, für sie besonders wichtigen Punkten klar und – als einzige parlamentarisch vertretene Partei – tatsächlich alternativ positioniert. D.h. Forderungen der Partei, die Wähler möglicherweise kritisch sehen und vielleicht sogar Bauchschmerzen bereiten, werden pragmatisch zurückgestellt. Warum sollte das nicht auch für die Friedensbewegung als ein vernünftiger Vorschlag für den Umgang mit dieser Partei gelten und couragiert aufgegriffen werden können: „Wir sind uns nicht in allen Fragen einig, aber in dieser für uns überlebenswichtigen Frage sind wir es, das reicht allemal, um hier zusammenzustehen und zusammen zu kämpfen!“
Gänzlich über das Ziel einer kritisch-inklusiven Friedensbewegung wird hinaus geschossen, wenn Reiner Braun die AfD einfach ohne weiteres als „Kriegspartei“ in die Phalanx ihrer etablierten Konkurrenten eingemeindet. Unfreiwillig komisch mutet es schon fast an, wenn er – nachdem er den Friedenswunsch vieler AfD-Wähler zum Verschwinden gebracht hat – als „neue“ Bündnispartner stattdessen „andere Religionsgemeinschaften wie islamische Gemeinden“ und einen „Zugang zu den ‚Russlanddeutschen’“ vorschlägt; jetzt, vier Jahre nach Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine, kommt er auf diese Idee! (23)
Fortsetzung folgt…
Anmerkungen
***
(9). Zuletzt die des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Günther bei Markus Lanz gegen die Alternativmedien am Beispiel Nius.
(10).
https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/das-bfv-gegen-die-afd/, 29.08.2025.
(11).
https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/die-afd-im-fokus-des-verfassungsschutzes/, 07.05.2025.
(12).
https://www.deutschlandfunk.de/mitte-studie-2025-rechtsextremismus-demokratie-100.html, 06.11.2025.
(13). Die moralistische Aufladung der öffentlichen Diskurse nach diesem Schema und ihre toxischen Folgen für die demokratische Debatte werden in dem Buch „Im Moralgefängnis“ von Michael Andrick ebenso anschaulich wie gründlich behandelt. Michael Andrick, Im Moralgefängnis. Spaltung verstehen und überwinden, Frankfurt/M. 2024.
(14).
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/inkompetenz-der-regierung-wird-strafbar-fuer-den-der-sie-benennt/, 20.01.2026.
(15).
https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-01/digitaler-euro-bargeld-freiheit-widerstand-debatte,07.01. (Bezahlschranke). Siehe dazu auch Norbert Häring, Der Erfolg der Bargeld-Petition reizt die „Zeit“ zu einem unausgegorenen Stück Gegenpropaganda, https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/suetzle-zeit/, 14.01.2026.
(16). G. Roth, Das BfV gegen die AfD, a.a.O.
(17).
Manchmal kommt es mir so vor, als ob die Hysterie gegen die AfD Produkt einer Abspaltung der von einer Art Schwindsucht befallenen Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft sind. Die müssen ihre ganze Angst und all ihre im neoliberalen Hamsterrad leerlaufende Destruktivität, weil sie sie weder in kämpferische Energie umwandeln noch sonst irgendwie halbwegs adäquat ausagieren können, auf die AfD projizieren, die dann als das schlichtweg Böse und Verachtenswerte erscheint und zur fixen Idee bzw. zum Popanz gemacht wird.
(18). G. Roth, ebd.
(19).
https://www.epochtimes.de/meinung/kolumne/die-freiheit-des-wortes-eine-deutsche-bewaehrungsprobe-a5361794.html, 16.01.2026.
(20).
„Die Biophilie ist eine leidenschaftliche Liebe zum Leben und zu allem Lebendigen; sie ist der Wunsch das Wachstum zu fördern, ob es sich nun um einen Menschen, eine Pflanze, eine Idee oder eine soziale Gruppe handelt.“ Erich Fromm, Anatomie der menschlichen Destruktivität, Hamburg 2015, S. 411 f.
(21).
AfD Bundestagswahlprogramm, https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf, S.92.
(22).
https://www.mz.de/wahl/kommunalwahl-sachsen-anhalt/podcast-wahl-lokal-video-kommunalwahl-afd-ergebnis-die-schwaeche-der-anderen-parteien-3863075, 14.06.2024. https://www.welt.de/debatte/plus68b954f672019652f12898f7/Sachsen-Anhalt-Die-Staerke-der-AfD-ist-die-Schwaeche-der-anderen-Parteien.html, 04.09.2025.
(23).
Reiner Braun, Friedensbewegung zwischen Business as usual und gesellschaftlicher Relevanz, https://gewerkschaftliche-linke-berlin.de/friedensbewegung-zwischen-business-as-usual-und-gesellschaftlicher-relevanz/, 16.01.2026.
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