Huiiii, huiiiii, Angriff der Killer-Drohne!

Aktuelle gesicherte Kenntnisse zum ganz sicher gesicherten russischen Drohnenangriff auf den Flughafen Antonow/Wolodimir Selenskyj in Leipzig

1.      Es gilt als gesichert, dass es sich bei dem Flughafen um den mit dem früheren Namen Leipzig/Halle handelt.

2.      Es gilt inzwischen als gesichert, dass es Drohnen gibt.

3.      Es ist inzwischen sicher, dass es eine Drohne war.

4.      Es ist sicher, dass Drohnen in jedem größeren Baumarkt gekauft werden können.

5.      Es ist sicher, dass die Drohne einmal geflogen sein muss.

6.      Es gibt erste gesicherte Hinweise darauf, dass die Drohne insofern russischer Herkunft ist, als dass sie noch zu Zeiten der Sowjetunion gestartet sein könnte, sich Zeit gelassen hat und inzwischen die russische Föderation der gesicherte Rechtsnachfolger der UdSSR geworden ist.

7.      Es ist gesichert, dass sich zwei Antonow-Maschinen auf dem ungesicherten Flughafen zum Zeitpunkt des gesichert brutalen russischen Drohnenangriffs befunden haben.

8.      Es gilt als gesichert, dass es bisher kein Interview mit dem heldenhaften Busfahrer mit Kampftechnikhintergrund gibt, weil seine Aussagen die Arbeit der Staatssicherheit (es kann auch aus Gründen der Staatssicherheit gewesen sein) gefährden würde.

9.      Es gilt als gesichert, dass seine Aussagen Teile der Bevölkerung hätten verunsichern können, und andere sie ohnehin nicht richtig verstanden hätten, wegen fortschreitender Erklärungsintoleranz.

10.  Es gilt als gesichert, dass der Busfahrer eine Schuhgröße zwischen 40 und 46 gehabt haben muss.

11.  Es gilt als gesichert, dass der Bus mit dem die Rundfahrt stattgefunden hat, nicht aus russischer Produktion stammt.

12.  Es gilt ebenfalls als gesichert, dass der Bus nicht geflogen, sondern gefahren ist.

13.  Es gilt als gesichert, dass Sprengstoff in verschiedenen Ländern unter der Hand erworben werden kann.

14.  Es gilt als gesichert, dass es Sprengstoff gewesen sein muss, wenn es denn Sprengstoff gewesen ist.

15.  Es gilt als gesichert, dass die Ravioli-Dose möglicherweise mit Gaffer-Tape hätte befestigt werden können, sofern es eine Ravioli- oder andere Konservendose gewesen ist.

16.  Es gilt auch als gesichert, dass der Ravioli, vor einem mutmaßlichen Befüllen mit Sprengstoff, aus der Dose entfernt worden sein muss. Dieser Vorgang wäre allerdings nicht von Laien, sondern nur von russischen Ravioli-Spezialisten durchzuführen gewesen.

17.  Derzeit liegen nur Indizien darüber vor, dass es sich bei der Drohnen-Bedrohnung um eine False-Flag-Aktion handelt.

18.  Weiter gilt es als gesichert, dass man sich das nächste Mal ein wenig mehr anstrengen sollte, damit sich das Eskalationsmärchen nicht gleich sofort in Luft auflöst.

 

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(Dieser Beitrag wurde mit dem Pareto-Client geschrieben.)

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(Bild von pixabay)