Einige Historiker, Politologen und Bürgerrechtler sehen in bestimmten Entwicklungen seit 2020 (faktisch bereits früher) international, bedenkliche strukturelle Parallel
Diese Beobachtung zielt nicht auf eine Gleichsetzung, sondern auf eine vergleichende Analyse von Mechanismen. Wer aus der Geschichte lernen will und eine bessere Zukunft für uns selbst, unsere Kinder und Kindeskinder haben will, darf nicht nur auf die Endpunkte blicken, sondern muss auch den Weg dorthin verstehen. Hier eine nüchterne Gegenüberstellung solcher Mechanismen.
1933 – Beginn autoritärer Herrschaft in Deutschland.
- Medien: Gleichschaltung unter staatlicher Kontrolle; kritische Stimmen ausgeschaltet.
- Parteien: Verbot aller ausser der NSDAP.
- Kinder: Erziehung zu Gehorsam und ideologischer Linientreue in HJ und BDM.
- Meinung: Abweichende Auffassungen galten als staatsfeindlich.
- Spaltung: Ausgrenzung von sogenannten „Volksfremden“ und Regimekritikern.
- Meldestellen: Bürger wurden zur Anzeige Andersdenkender ermutigt.
- Verrat: Innerfamiliäre Denunziation wurde gefördert.
- Diffamierung: Kritiker wurden sprachlich entmenschlicht und abgewertet.
Seit 2020 … demokratisch bedenkliche Entwicklungen?
- Medien: ÖRR Sender und grosse Leitmedien folgen überwiegend regierungsnahen Narrativen; abweichende Meinungen werden häufig marginalisiert oder diskreditiert.
- Parteien: Bestimmte oppositionelle Kräfte, etwa die AfD, werden institutionell isoliert oder öffentlich delegitimiert, teils unter Beobachtung gestellt.
- Kinder: Einführung ideologisch aufgeladener Inhalte zu Themen wie Sexualität, Klima oder Identitätspolitik, häufig gegen den ausdrücklichen Willen von Eltern.
- Meinung: Abweichende Positionen führen mitunter zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, beruflichen Nachteilen oder öffentlicher Diffamierung.
- Spaltung: Polarisierung der Gesellschaft etwa entlang pandemischer oder politischer Linien; moralische Auf- und Abwertung von Gruppen.
- Meldestellen: Institutionalisierte Möglichkeiten zur Meldung sogenannter „Hassrede“ oder Corona-Verstösse; Nachbarschafts- oder Online-Denunziation.
- Verrat: Kinder oder Jugendliche wurden in Einzelfällen ermutigt, familiäre Regelverstösse zu melden.
- Diffamierung: Kritiker etablierter Narrative wurden pauschal als „rechts“, „Leugner“, „Schwurbler“ oder „Gefährder“ etikettiert.
Zunehmende Tendenz: Hausdurchsuchungen wegen Meinungsäusserung.
Seit den Jahren 2020 bis heute berichten immer mehr deutsche Bürgerinnen und Bürger von staatlichen Massnahmen, die auf digitale Meinungsäusserung abzielen. Besonders betroffen sind Kommentare, Memes oder Beiträge, die sich kritisch mit Politik, Medien oder gesellschaftlichen Narrativen auseinandersetzen.
- Hausdurchsuchungen wegen vermeintlich strafbarer Inhalte auf sozialen Medien
- Beschlagnahmungen von Geräten, darunter auch Mobiltelefone und Computer von Dritten, etwa Kindern im Haushalt
- Strafverfahren wegen angeblicher Verleumdung von Politikern, obwohl weder nachweislich falsche Tatsachen noch gezielte Rufschädigung erkennbar sind
- Der häufige Rückgriff auf § 188 StGB (Deutschland), einen kaum bekannten Paragrafen, der ursprünglich dem Schutz politischer Repräsentanten vor gezielter Rufmordkampagne diente, inzwischen jedoch zunehmend gegen private Kritiker eingesetzt wird.
Juristische Kritik
Mehrere Juristen, darunter Verfassungsrechtler und ehemalige Richter, äusserten sich besorgt:
- § 188 StGB (Deutschland) sei unscharf formuliert, auslegungsanfällig und politisch instrumentalisierbar
- Es entstehe der Eindruck, der Staat schütze seine Funktionsträger aktiver als seine Bürger, eine problematische Verschiebung im demokratischen Selbstverständnis
- Hausdurchsuchungen wegen Internet-Postings seien in vielen Fällen unverhältnismässig und könnten als staatliche Abschreckung verstanden werden, mit „chilling effect“ auf freie Meinungsäusserung.
Vergleich mit autoritären Dynamiken.
Diese Entwicklung erinnert an historische Phasen, in denen der Staat begann, Kritik nicht inhaltlich zu entkräften, sondern strukturell zu unterdrücken, über Ermittlungsdruck, Kriminalisierung und gesellschaftliche Ausgrenzung.
Die Begründung lautet oft: „Gefährdung der öffentlichen Meinungsbildung.“
Die Frage bleibt: Ist es wirklich die Meinung des Bürgers, oder die Macht der Meinung, die hier als Bedrohung empfunden wird?
Ergo: der vermehrte Einsatz von Ermittlungsmassnahmen gegen blosse Meinungsäusserung markiert eine demokratisch gefährliche Entwicklung.
Die Toleranzgrenzen der Macht gegenüber Kritik sinken.
Einzelne juristische Instrumente werden nicht flächendeckend, aber zielgerichtet als Mittel der Disziplinierung genutzt.
Der Geist der offenen Debatte wird durch den Geist der Einschüchterung ersetzt.
In Zeiten, in denen Worte als Waffen gelten, wird das freie Wort zur letzten Bastion.
Wichtiger Hinweis: wir leben in einem formal demokratischen Rechtsstaat, doch einzelne demokratische Prinzipien wie Pluralismus, Meinungsfreiheit oder Gewaltenteilung scheinen in ihrer Wirksamkeit zunehmend ausgehöhlt.
Wer sich mit dem historischen Übergang in autoritäre Systeme befasst, erkennt, dass dieser selten abrupt erfolgt, sondern oft schleichend – begleitet von einer gesellschaftlichen Konditionierung im Namen moralischer Überlegenheit.
Schlussgedanke
Hannah Arendt schrieb:
„Niemand hat das Recht zu gehorchen.“
Dieser Satz erinnert uns daran, dass Demokratie vom Widerspruch lebt, nicht vom Gehorsam. Wer sich heute fragt, wie es 1933 so weit kommen konnte, sollte sich auch fragen, wie früh die Zeichen zu erkennen gewesen wären, hätte man sie denn sehen wollen.
Dies gilt besonders jetzt wieder. Seit 2020 haben Politiker die Freiheit und Handlungsfähigkeit der Bevölkerung massiv eingeschränkt. Wie konnte es soweit kommen? Weil die Gesellschaft als Masse nicht in der Lage war und immer noch nicht ist, die «Befehle von oben» kritisch zu hinterfragen und zu reflektieren. Der Glaube an die Autorität besitzt eine unglaubliche Kraft die von Kindesbeinen an in die Köpfe der Menschen gepflanzt wurde.