Kriegstüchtigkeitsverweigerung

Es heißt: Macht kaputt, was euch kaputt macht, nicht: Macht kaputt, was kaputt gemacht werden kann!

Viele Menschen in Deutschland und darüber hinaus, interessieren sich für die deutsche Geschichte, die nicht erst mit dem Ende des 2. Weltkriegs begonnen hat. Man kann hier wirklich Jahrhunderte in die Vergangenheit blicken, es zeigen sich viele lichte und viele dunkle Zeiten. Nur den Pudding zu essen und die Suppe zu ignorieren, wäre für den Koch eines 3-Gang-Menus eine Beleidigung. Schaut man in die jüngere Geschichte, beginnend mit den Vorbereitungen zum 1. Weltkrieg, so muss man leider feststellen, dass hier, genauso wie heute, dieselben Mächte nicht ganz unbeteiligt an diesen beiden furchtbaren Katastrophen waren, die von Deutschland, wie auch immer es zur jeweiligen Zeit hieß, begonnen worden wurden.

 

Allen Kriegen gemein ist, dass Einige, die einen Kriegsplan aushecken und wollen, in der Regel nicht daran teilnehmen, und Viele, die den Krieg nicht wollen, ihn auszuführen haben.

Nicht zuletzt hat dieses Ungleichgewicht zu der Errungenschaft der Kriegsdienstverweigerung geführt. Die Bereitschaft, für sein Land in den Krieg zu ziehen, nimmt mit der Intensität absurder Entscheidungen seitens der jeweiligen Regierung ab. Wer riskiert Leib und Leben schon freiwillig für ein Land, in dem Rüstungslobbyisten für ihre Menschlichkeit ausgezeichnet werden? Wer riskiert Kopf und Kragen für ein Land, das gebetsmühlenartig einen Feind heraufbeschwört, der ständig wiederholt, dass er gar kein Interesse daran hat, dieses Land angreifen zu wollen? Wer ist bereit, Gliedmaßen zu opfern, damit das Konjunkturprogramm zur Ankurbelung der Rüstungsindustrie Fahrt aufnehmen kann?

 

Menschen, die selbst erlebt haben, was Krieg bedeutet, konnten gar nicht anders, als vor Krieg zu warnen. So ist das Völkerrecht entstanden. Jeder anständige Bürger, der sich an Recht und Ordnung schon immer gehalten hat und daran auch nichts ändern möchte, sieht das Völkerrecht als für ihn verpflichtend an. Auf keinen Fall möchte er sich am Völkerrecht vergehen.

 

§ 13 - Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

 

 

§ 13 Verbrechen der Aggression

 

§ 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 22 Vorschriften zitiert

 

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

 

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

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1.      der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist

 oder

 

2.      durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

 

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

 

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

 

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Nach (4) ist der Bürger zunächst fein raus, da mit diesem Satz klar ist, dass nur eine Regierung in der Lage sein kann, einen Krieg anzuzetteln.

 

Wer garantiert, dass die deutschen Aufrüstungspläne ausschließlich der Verteidigung dienen, die mangels Feind gar nicht zur Debatte steht? Wer haftet dann dafür, wenn aus der Verteidigung ein Angriff zum Schutze des Landes nach NATO-Vorbild gebastelt wird?

 

Derzeit gibt es keine konkreten Hinweise darauf, dass irgendein anderes Land Deutschland angreifen will (Wegfall einer nötigen Verteidigung), und soweit bekannt, ist Deutschland derzeit auch nicht im Krieg mit einer anderen Nation (ist auch besser so, wegen der Feindstaatenklausel).

 

Weiter ist es unwahrscheinlich, dass ein anderes europäisches Land so lange Tee aus dem Samowar trinkt und Jahre wartet, bis Deutschland so weit wäre, den Startschuss zu geben: Wir sind soweit, jetzt könnt ihr kommen!

 

Glücklicherweise war der russische Präsident nicht an den Details der Unfähigkeit der ehemaligen Außen-Dings interessiert, die sich zu einer unüberlegten Äußerung in Bezug auf Krieg und Russland aufgrund von geringfügigen Vorschulkenntnissen in Diplomatie hat hinreißen lassen.

 

Weil man aber gar nicht oft genug darauf hinweisen kann, dass die deutsche Geschichte schon zwei Mal aus dem Ruder gelaufen ist und man der Welt signalisieren wollte, dass das nie wieder der Fall sein wird, hat man den Willen zum Frieden im Zwei-plus-Vier-Vertrag festgeschrieben. Damit wollte man seine Friedensfähigkeit testieren, nicht seine Kriegstüchtigkeit, was eine lange Zeit auch glaubwürdige Praxis war, bis einer wieder auf die Idee kam, man wolle stärkste Kraft in Europa werden. Ein gebranntes Kind scheut das Feuer und sieht in diesen Bestrebungen die Gefahr eines erneuten Großmannstums, das Deutschland tunlichst vermeiden sollte. Wenn das schon den eigenen Bürgern übel aufstößt, wie mag das wohl im Außenauftritt erst wirken, welche Signale gehen von solchen Bestrebungen aus?

 

Zwei-plus-Vier-Vertrag

 

Artikel 2

 

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

 

Man muss kein Jurist sein, um Zweifel daran zu hegen, dass das Vorgenannte immer noch vollumfänglich umgesetzt wird. Als Bürger fragt man sich, warum die Jurisprudenz hier nicht hellhörig wird, und sich nicht veranlasst fühlt, zu überprüfen, ob diese Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.

 

Man könnte sich auch die Frage stellen, warum es in Deutschland keinerlei Anstalten gibt, sich der österreichischen und schweizerischen Neutralität anschließen zu wollen, oder welche Gründe es gibt, es nicht zu können.

 

Für mögliche Truppenbewegungen soll die Bevölkerung angehalten werden, sich an der Versorgung zu beteiligen. Im Gegenzug dafür, sollen alte Bunker reaktiviert werden, statt das Geld dafür zu verwenden, neue Wohnungen zu bauen, aber das wäre ja eine Friedensaufgabe, die offensichtlich derzeit so nicht gewollt ist.

 

Zum Glück hat Deutschland ein marodes Straßen- und Brückennetz, das für Panzer ein Hindernis darstellen könnte. Und auch gibt es nicht mehr so viele ausgediente Öltanks, die auf Pritschenwagen befestigt werden könnten, um Panzer zu betanken, da Militär-Tankfahrzeuge glücklicherweise nicht vorhanden sind.

 

Auch die Logistik und der Zustand des Schienennetzes und des rollenden Inventars der deutschen Spiel-Eisenbahn geben Grund zur Hoffnung, dass nichts funktionieren würde.

 

Bleiben jetzt also nur noch die vor allem jungen Menschen, die „nur“ zu verstehen brauchen, dass Computer-Baller-Spiele nichts mit der Realität eines Krieges zu tun haben, und dass „appe“ Beine oder Arme nicht die Attraktivität beim anderen oder gleichen Geschlecht zwangsläufig steigern würden. Sexy finden die das sicher nicht. Fetischisten natürlich ausgenommen.

 

Zugute kommt Deutschland hier auch endlich mal die Bürokratie, die das Erreichen einer funktionierenden Infrastruktur der Bundeswehr erst in der nächsten Erdinkarnation realisierbar machen wird.

 

Ob die freiwillige Wehrpflicht, für die ja auch schon die kleinen Racker in der Schule sensibilisiert werden, einen großen Strom an Zulauf erzeugen wird, bleibt abzuwarten. Auch eine große Enttäuschung muss man in Erwägung ziehen.

 

Viele haben den Wunsch, dass die Regierung eine weitere NGO gründet, die sich für die Friedenstüchtigkeit einsetzt. Bekanntlich erledigen ja NGOs die Drecksarbeit, die die Regierung nicht machen kann oder darf.

 

Diese NGO sollte die Aufgabe haben, die Bevölkerung zu ermutigen, jegliche Aktivitäten, die geeignet sind, auch nur die geringste Möglichkeit an der Beteiligung von kriegerischen Handlungen nachzuweisen, unter allen Umständen zu verhindern, um somit die ohnehin schon vorhandene Kriegstüchtigkeitsverweigerung weiter erheblich und erfolgreich auszubauen, um Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden, worin die aktuelle Regierung offensichtlich nicht gerade die höchste Priorität sieht.

 

FRIEDEN – MIR – PACE – PEACE

 

Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen (Hannah Arendt)

 

 

 

 

Dieser Beitrag wurde mit dem Pareto-Client geschrieben.”

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(Bild von pixabay)