Die Initiative 1bis19, die die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes im Namen führt, verleiht am 25. Oktober dieses Jahres erstmalig den „1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten“.
1bis19 ist eine unabhängige und überparteiliche Initiative zur Förderung der demokratischen Kultur, Diskussion und Rechtsstaatlichkeit, wie sie im Grundgesetz verankert sind. Die Mitglieder des eingetragenen Vereins sind in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft tätig und bilden politisch-weltanschaulich die gesamte Breite des demokratischen Spektrums ab.
Interessant: jeder kann Vorschläge für den Preis einreichen!
Gegründet wurde die Initiative 2020 als Reaktion auf die Corona-Maßnahmen-Politik, als die Grundrechte auf eine nie dagewesene Art eingeschränkt wurden: die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Bewegungsfreiheit, die Freiheit der Berufsausübung, das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Körper, die Meinungsfreiheit u.a.
Der 1bis19-Preis wurde initiiert, da sich die Situation kaum bessert: Eine ernsthafte Aufarbeitung der Corona-Politik bleibt aus. Die Bundesregierung beschließt Gesetzesvorhaben, die der WHO erlauben, über Deutschland den Ausnahmezustand zu verhängen. Die Meinungsfreiheit wird immer stärker behindert: durch staatlich geförderte Meldestellen, repressive polizeiliche Maßnahmen und eine aggressiv ausgrenzende Rhetorik nahezu in allen öffentlichen Institutionen bis hin zur Forderung nach Parteiverboten. Dass die deutschen Grundrechte, wie alle Verfassungsrechte, Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat sind, gerät insbesondere bei Vertretern der drei Staatsgewalten wie auch im Öffentlichen Rundfunk in Vergessenheit.
Daher geht der „1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten“ an eine Person oder Institution, die einen besonders fragwürdigen Umgang mit den Grundrechten gezeigt hat. Bitte senden Sie der Initiative 1bis19 Ihren Vorschlag bis zum 15. September an die Email-Adresse preis@1bis19.de. Jeder kann sich beteiligen. Der Vorschlag muss keine juristische Begründung beinhalten, nur eine gute und aktuelle Idee, am besten mit einer Quellenangabe. Die Begründung übernimmt die Jury, die aus den Vorschlägen auswählt und den Gewinner bestimmt. Sie repräsentiert juristische, politische und mediale Kompetenzen und besteht aus
● Prof. Volker Boehme-Nessler
● Carlos Gebauer
● Prof. Stefan Homburg
● Vera Lengsfeld
● Prof. Michael Meyen
● Roland Tichy
● Vorstand und Redaktion von 1bis19
Alle Informationen finden Sie unter 1bis19.de
Dort direkt den Vorschlag einreichen - für jeden offen!