Grundsicherung für Hausarztpraxen

Geld lockt immer – Verstand spielt keine Rolle?

Als Spätfolge des Lauterbachschen-Pfeifenfiebers soll es jetzt eine Grundsicherung für Hausarztpraxen geben. Was für Bedürftige die Sicherung der Miete ist, ist für Hausärzte die Vorhaltepauschale. Im ersten Moment vielleicht sogar gut gemeint, doch wenn man näher hinschaut, werden Anreize geschaffen, die im Gesundheitswesen nichts zu suchen haben. Genau so, wie die Lauterbachsche Fallpauschale, die er sich mit seinem umstrittenen Studium der Gesundheitsökonomie in Haaaaaarvard so geistreich, wie er nun mal ist, ausgedacht hat. Auf dem Wappen der Harvard University steht übrigens Veritas, also Wahrheit, quod erat demonstrandum - was zu beweisen wäre.

„Beschlossen noch vom alten Bundestag

Die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte geht zurück auf eine Vorgabe des früheren Bundesministers für Gesundheit, Karl Lauterbach, der damit die hausärztliche Grundversorgung fördern wollte. Sie wurde mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch vom alten Bundestag im Januar beschlossen.“

Und wie beim gewöhnlichen Bürger auch, handelt es sich bei der Grundsicherung nicht etwa um ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“, sondern um ein anreizgesteuertes Bonus-Malus-Belohnungssystem. Bist Du brav, kriegst Du mehr, wenn nicht, gibt’s weniger.

Hier ein Auszug:

„Wie bisher gilt: Die Bewertung der GOP 03040 ist abhängig von der Praxisgröße. Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen je Hausarzt im Quartal erhalten eine etwas höhere Pauschale, bei weniger als 400 Behandlungsfällen je Hausarzt erfolgt ein Abschlag. Neu ist ein Abschlag für Hausarztpraxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen. *Ihre Vorhaltepauschale wird um 40 Prozent gekürzt, da Impfen zur hausärztlichen Grundversorgung gehört.“*

Angestrebt wird eine Impfquote von 25%, was bedeutet, dass jeder Vierte einen Schuss verpasst kriegen soll. Wie wäre es mit folgendem flotten Werbespruch:

Jeder Pimpf kriegt nen Impf!

Und gleich noch eine Idee, wie man die Quote ganz leicht erreichen könnte: Als weiteren Leckerbissen sollte eine bekannte Jauchegrube in Mainz gleich mit der Arbeit für eine neue mRNA-Genbehandlung arbeiten, eine Spritze gegen Armut. In Vorbereitung auf die am 1. Januar 2026 in Kraft tretenden gesetzlichen Vorgaben der neu geregelten Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen wurde im Vorfeld bereits dafür gesorgt, dass die Verarmung der deutschen Insassen durch gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten, unternehmerische Fluchttendenzen, Firmenpleiten, Inflation usw. erfolgreich vorangetrieben wurde. Das bedeutet, je mehr Menschen unter der Armutsgrenze liegen, desto höher die Bereitschaft, sich gegen Armut impfen zu lassen. Angst hat schon einmal funktioniert, das wird sicher wieder klappen.

Einige Hausarztpraxen werden allerdings überhaupt keine Probleme bekommen, weil sie nach wie vor die aktuellen Erkenntnisse zu den möglichen Schäden der Corona Genbehandlung (Nebenwirkungen bis hin zum Tod, Geburtenrückgang etc.) bis heute erfolgreich ignorieren (aus einem tatsächlich versandten Infobrief einer Hausarztpraxis):

 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!

Der Grippeimpfstoff für die Saison 2025/2026 wurde geliefert. (Anmerkung des Autors: Endlich, es kann losgehen, das Oktoberfest ist eröffnet!)

Auch in diesem Jahr bieten wir feste Impftermine an.

Die Impftermine sind für den 2.10., 9.10. und 15.10.2025 nachmittags vorgesehen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass an diesen Terminen ausschließlich Impfungen durchgeführt werden.

Die Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus kann am gleichen Tag erfolgen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung (Anmerkung des Autors: keine Empfehlung für die Coronaimpfung?)

Für alle Personen ab 60 Jahre

Für alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel

Für Personen mit chronischen Krankheiten (z. B. Asthma, COPD, Diabetes, Rheuma, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten) (Anmerkung des Autors: Na da ist ja wirklich für jeden etwas dabei, um sich betroffen zu fühlen.)

Für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für Personen, die als mögliche Infektionsquellen im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können. (Anmerkung des Autors: Die Gefährder sind nach wie vor unter uns!)

Personen mit einem erhöhten beruflichen Risiko (Anmerkung des Autors: Gilt das auch für das Risiko einer Entlassung, siehe aktuell Bosch?)

 

Die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus gilt für die gleichen Personengruppen, falls sie in 2025 keine Infektion durchgemacht haben.

Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie die Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus wünschen. (Anmerkung des Autors: Was gibt’s denn sonst noch für Impfungen, wenn ich schon mal da bin?)

Im Anschluss erhalten Sie einen festen Termin.

Na bravo!

 

Und dann gibt es trotz all dieser segensreichen Errungenschaften immer noch „Bekloppte“, die von Vertrauensschwund in die Ärzteschaft sprechen.

Wie soll man seinem bisherigen Hausarzt, mit dem man ansonsten recht zufrieden war, noch vertrauen können, wenn er weiterhin die sogenannte Corona-Impfung empfiehlt, sich auch noch auf die STIKO beruft, wenn man ihm nach sechs Jahren intensiver Einarbeitung und Beschäftigung mit den Folgen, Auswirkungen und Konsequenzen der Genbehandlung, was den Stand der Wissenschaft betrifft, bei weitem überlegen ist?

Welchen Wert hat noch der hippokratische Eid oder das Genfer Gelöbnis? Wie glaubhaft ist noch der Grundsatz „primum non nocere“ – erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen?

Quelle zu den in Anführungszeichen und kursiv gedruckten Passagen: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-19-extra/vorhaltepauschale-fuer-hausaerzte-neu-geregelt-kbv-und-gkv-spitzenverband-beschliessen-die-details

 

Dieser Beitrag wurde mit dem Pareto-Client geschrieben.”

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(Bild von pixabay)