Bildungsfreiheit

Von Recht und Freiheit ist im Bildungsprozess junger Menschen auch im 21. Jahrhundert immer noch keine Rede, es herrschen Pflicht und Zwang. Höchste Zeit, dass sich das ändert. Von Michael Karjalainen-Dräger

Während die UNO-Bildungsorganisation UNESCO im Jänner den Welttag der Bildung ausgerufen hat, die UNO jeweils am 15. September des Jahres den Internationalen Tag der Demokratie begeht, wird das Anliegen der Bildungsfreiheit alljährlich am gleichen Tag nur stiefmütterlich behandelt.

2006 haben französische Elterninitiativen mit einem Aktionstag darauf aufmerksam machen wollen, dass Bildung ein Recht und keine Pflicht ist. Dieses Anliegen wird damit Jahr für Jahr in die Öffentlichkeit getragen. Unabhängig davon gibt es das eine oder andere Land auf der Welt, in dem nicht die Schule der Maßstab für Bildung ist, sondern auch andere Varianten des Lernens, etwa im Homeschooling oder auf selbstbestimmten Bildungswegen, legitim sind.

In Österreich wird das Recht auf Bildung durch eine so genannte Unterrichtspflicht „gewährt“, die in der Schule oder mittels Heimunterricht und jährlicher Externistenprüfung zu absolvieren ist; an deren Ende steht seit einigen Jahren bis zur Volljährigkeit eine Bildungspflicht durch Lehre oder weiteren Schulbesuch. In Deutschland unterliegt man gar einem „Schulanwesenheitszwang“, man muss also sogar vor Ort sein.

Mit Recht und Freiheit hat das allerdings gar nichts zu tun, zumal man bei Verstößen mit Verwaltungsstrafen oder Eltern gar mit Sorgerechtsentzug rechnen müssen, wenn sie ihrem Sprössling einen individuellen Bildungsprozess ermöglichen. Im 21. Jahrhundert ist es höchst an der Zeit, dass ein „Frei-Sich-Bilden“ als Option anerkannt wird.