Pressesymposium: Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand - MWGFD

veröffentlicht am 27.10.2025 von Presseteam MWGFD Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag unter Gesundheitsminister Jens Spahn das „Masernschutzgesetz“ – eine faktische Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Trotz massiver Grundrechtsbedenken erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz 2022 für verfassungskonform. Die von MWGFD ins Leben gerufene „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“ bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern […]Der Beitrag Pressesymposium: Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand erschien zuerst auf MWGFD.

veröffentlicht am 27.10.2025 von Presseteam MWGFD

Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag unter Gesundheitsminister Jens Spahn das „Masernschutzgesetz“ – eine faktische Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Trotz massiver Grundrechtsbedenken erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz 2022 für verfassungskonform. Die von MWGFD ins Leben gerufene „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“ bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen sieht darin jedoch einen verfassungswidrigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht – und fordert die sofortige Aufhebung des Gesetzes.

Wir freuen uns, an dieser Stelle das MWGFD-Pressesymposium „Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand“ ankündigen zu dürfen, das am Samstag, 15. November 2025 in der Nähe von Passau, Niederbayern, stattfindet.  Beginn ist um 14:00 Uhr

Programm: Kurzvorträge ab 14 Uhr bis ca. 15:30 Uhr Referenten vor Ort: Rechtsanwältin Beate Bahner Ärzte: Prof. Dr. Paul Cullen, Andreas Diemer, Dr. Gerd Reuther, Prof.(a.D.) Dr. Andreas Sönnichsen Medizin-Journalist Hans Tolzin zugeschaltet bzw. Videobeiträge von: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. DDr. Christian Schubert, Rolf Kron Moderation: Dr. Ronny Weikl Diskussion mit den Referenten, Medienvertretern und Gästen: 15:30 bis ca. 17 Uhr   Danach besteht bis ca. 19 Uhr die Möglichkeit für Exklusiv-Interviews mit den Referenten. 

Die Veranstaltung wird live über folgende Links gestreamt: https://youtube.com/live/LCSM_O7G4tQ?feature=share https://youtube.com/live/-Vxi9s22Yd8?feature=share

Bitte melden Sie sich bis spätestens Mittwoch, 12. November 2025 per E-Mail an an. Der genaue Veranstaltungsort wird den angemeldeten Personen rechtzeitig mitgeteilt. Beachten Sie, dass nur angemeldete Personen Zutritt zur Veranstaltung haben.

Hier die Hintergründe: Im November 2019, kurz vor der sog. „Corona-Pandemie“ wurde im Deutschen Bundestag unter der Ägide von Gesundheitsminister Jens Spahn noch schnell ein sehr umstrittenes Gesetz verabschiedet, das im März 2020 in Kraft trat. Dieses sog. „Masernschutzgesetz“ beinhaltet eine de facto Impfpflicht gegen Masern für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden, und für alle nach 1970 geboren Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Laut STIKO-Empfehlung soll die Masernimpfung, die in Deutschland nur als Drei- bzw. Vierfachimpfung, zusammen mit einer Mumps- und Röteln- bzw. zusätzlich noch Windpocken-Impfung verfügbar ist, zweimal verabreicht werden, und zwar mit 11 und 15 Monaten. Bei fehlender Immunität soll sie im Erwachsenenalter nachgeholt werden. Jahr für Jahr sind also mindestens 650.000 bis 700.000 Eltern mit kleinen Kindern davon betroffen, also ein ganzer Geburtsjahrgang. Trotz der Tatsache, dass mit diesem Gesetz u.a. auch gravierende Verletzungen von wichtigen Grundrechten einhergehen, wie z.B. des in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechts auf körperliche Unversehrtheit, oder des im Art. 6 GG verankerten Elternrechts, wurde im Juli 2022 durch die sehr fragwürdige sog. „KiTa-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts dieses Gesetz als angeblich „verfassungskonform“ bestätigt. Damit ist das Masernschutzgesetz eine gute Blaupause, ein „trojanisches Pferd“ für etwaige weitere angedachte Impfpflichten. Die von der MWGFD e.V. gegründete „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“, bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen, hat sich gebildet, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung aus ihrer Sicht eindeutig negativ ausfällt. Die Mitglieder sehen es als ihre Pflicht an, Eltern eindringlich vor dieser Impfung zu warnen. Eine invasive medizinische Maßnahme an gesunden Kindern sei – so ihre Überzeugung – ethisch nicht vertretbar, wenn das Risiko schwerer Nebenwirkungen den möglichen Nutzen deutlich übersteigt. Zudem, so die Arbeitsgruppe, seien die Masern eine in der Regel harmlose Kinderkrankheit, die dem kindlichen Immunsystem ein wertvolles Training bietet und nachweislich langfristig positive Effekte auf die Gesundheit haben könne – etwa ein geringeres Risiko für Autoimmunerkrankungen oder Krebs nach durchgemachter Infektion. So ist, wenn man die aktuellen epidemiologischen Zahlen in Deutschland heranzieht, beispielsweise das Risiko einer schweren Masern-Impfnebenwirkungen 5.700-mal so hoch wie das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden, und das Risiko in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, mehr als 200-mal so hoch wie das Lebenszeit-Risiko, an Masern zu versterben.   Bei der Durchsicht sowohl der Gesetzes-Begründung als auch der sog. „KiTa-Entscheidung“ des BVerfG fällt auf, dass von mehreren medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbaren Annahmen ausgegangen wurde, die als Argumente für eine angeblich notwendige Impfpflicht ins Feld geführt wurden Das Masernschutzgesetz bringt zum einen eine nicht hinzunehmende Nötigung von Eltern und ihren Kindern mit sich. Zum anderen sind auch zahlreiche impfkritische Ärzte im Zusammenhang mit diesem Gesetz ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten bzw. mit Strafverfahren konfrontiert worden, die in Kenntnis der medizinischen Faktenlage, nach bestem Wissen und Gewissen lediglich die Gesundheit der sich ihnen anvertrauenden Menschen schützen wollten. Auch dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.  Mit unserer Aktion wollen wir deshalb die medizinisch-wissenschaftlichen Fakten zur Kinderkrankheit Masern bzw. zur Masernimpfung aufzeigen und belegen, dass dieses Gesetz weder notwendig noch verfassungskonform ist. Wir haben unsere Argumente in einem mehrseitigen Informationsschreiben verständlich erklärt zusammengestellt, das wir allen Entscheidungsträgern aus Politik und Justiz zusenden werden. Auf einer eigens dafür eingerichteten Plattform, der Subdomain https://masernschutzgesetz.mwgfd.org (Seite befindet sich noch im Aufbau), informieren wir die Öffentlichkeit und stellen dort auch die Texte ins Netz, u.a. die PDF-Datei eines Info-Flyers, den Unterstützer drucken lassen und an betroffene Eltern im ganzen Bundesgebiet verteilen können. Parallel sammeln wir dort die Unterstützer für die in Kürze von uns startenden „e-Petitionen“ beim Deutschen Bundestag und bei den Landtagen, mit dem Ziel das Masernschutzgesetz unverzüglich zu streichen und die de facto Impfpflicht aufzuheben.

Für ihre Teilnahme an unserem Pressesymposium und ihre Unterstützung bei der Verbreitung unserer Informationen und Argumente in der Öffentlichkeit danken wir jetzt schon herzlichst all unseren Unterstützern und allen Medienschaffenden.